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Behandlungskosten
Das Honorar ist direkt im Anschluss an die Behandlung jeweils zur Zahlung sofort fällig. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnungsstellung.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Regelfall keine Heilpraktikerleistungen. Im Einzelfall kann sich hier doch aus der Satzung einer gesetzlichen Krankenkasse eine Erstattungsmöglichkeit ergeben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, ob Heilpraktikerleistungen übernommen werden. Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfen erstatten im Einzelfall die Heilpraktikerkosten ganz oder teilweise, dies hängt jeweils von den Versicherungsbedingungen und den gewählten Versicherungstarif im Einzelfall ab. Bitte erkundigen Sie sich inwieweit Ihre private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfe die Heilpraktikerkosten ganz oder teilweise übernimmt. Unabhängig hiervon sind eventuelle Differenzen zwischen Versicherungsleistung und den in Rechnung gestellten Beträgen von Ihnen vollständig und unmittelbar zu entrichten.